Staatsform

Das Osmanische Reich war ein militärisch-feudaler Raubstaat und verdankte die militärischen Erfolge der Schwäche der Nachbarstaaten (Krise in Byzanz), der Existenz beweglicher und schlagkräftiger Truppen, dem straffen Aufbau des Staates und dem Lehnswesen, welches auf Landraub fußte und einen Anreiz für die Krieger darstellte.

Geprägt wurde die Gesellschaftsverfassung wesentlich durch die Reformen Orkhans und seines Bruders, des Wesirs Alaeddin.

Durch die Heeresreform von 1329 wurde die Janitscharentruppe, eine Sklavengarde, gebildet. Ab 1436 bestand sie nur noch aus christlichen Knaben.

Das eroberte Land gehörte dem Sultan, der es den Kriegern als nicht vererbbares Lehen (Timar) überließ. Die Inhaber eines Timars (Sipahi) waren steuerfrei, aber zu Kriegsdiensten verpflichtet.

Die Arbeits- und Steuerlasten ruhten auf den religiös nicht behinderten christlichen Rajah. Orkhans Kleiderordnung differenzierte die Klassen und Völker auch äußerlich.

Den Handel und das Kreditwesen beherrschten die Griechen und Juden.

Verantwortlich für die Exekutive war der Großwesir. An der Spitze der Provinzen stand jeweis ein Pascha. Auch zum Islam übergetretene Nichttürken erhielten Zugang zu höchsten Staatsstellen.

Um Thronstreitigkeiten zu verhindern, verpflichtete Mohammed II. jeden Sultan zur Hinrichtung der möglicherweise auftretenden Thronbewerber. Das Gesetz des Brudermordes, welches als "Kanun des Eroberers" bekannt ist, wurde mit Ausnahmen bis 1808 eingehalten.

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